softairstore Schwalm-Eder
Selbstverständlich sind auch Anwärter unseres Vereins von der Gesetzesänderung betroffen. Würde das Gesetz tatsächlich in seiner jetzigen Fassung Mitte des Jahres in Kraft treten, ist damit unser Vorhaben, auch U18-Spieler die Mitgliedschaft in unserem Verein zu ermöglichen, zu nichte gemacht. Parallel dazu die in dem Beitrag angesprochene Kriminalisierung.
Es bleibt abzuwarten, ob sich an der aktuellen Fassung der Änderung noch etwas ändern wird. ... See more
🔴 WaffG - Newsletter vom VDB 🔴
Heute haben wir den aktuellen Newsletter vom VDB erhalten.
Hier nun die Informationen für euch die uns betreffen. Es gibt den Funken einer Hoffnung, das eine passende Verordnung erstellt wird. Wie die aussieht und ob wir den Status Quo zurück bekommen steht noch in den Sternen.
Bernd hat beim Innenministerium direkt nachgefragt, aber noch keine Antwort erhalten.
Wenn ihr etwas tun möchtet, dann schreibt eure Abgeordneten an. Macht es dringend und verweist auf die kommende kriminalisierung hunderttausender Bürger, meist Kinder und Jugendliche hin.
Macht darauf aufmerksam, das all unser Streben, und die Energie, welche unsere Community darin investiert hat, das es nur noch selten "Wildspieler" gibt, mit einem Verbot von Airsofts unter 18 Jahren zunichte gemacht wird und wir damit rechnen müssen das sich Minderjährige dann illegale Vollautomaten mit mehr als 0,5 Joule im Europäischen Ausland bestellen.
Denn Kontrollen sind hier nahezu unmöglich!
Es wäre wirklich eine Schande, wenn unser aller Arbeit hier zunichte gemacht wird und es wieder vermehrt zu Sichtungen von illegal spielenden Jugendlichen kommt....
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Softair (Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1)
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Ebenso wie die Beschränkungen der gelben WBK wurden die Regelungen zu bisher ausgenommenen Spielzeug-Softair-Waffen urplötzlich und unerwartet geändert – mit gravierenden Folgen!
Betroffen sind alle Softair-Waffen, die
einer echten Schusswaffe nachgebildet sind
eine Bewegungsenergie < 0,5 Joule haben
Problematik:
Im Änderungsgesetz wurde der Passus mit 0,5 Joule für erlaubnisfreie Waffen durch einen Verweis auf die Spielzeugsicherheitsrichtlinie (2009/48/EG) ersetzt. In dieser wiederum sind Nachahmungen von echten Schusswaffen ausgenommen.
Die betroffenen Softairwaffen haben i.d.R. bisher kein F-im-Fünfeck, was sie von der Erlaubnispflicht befreien würde. Obendrein weisen einige noch einen Vollauto-Modus auf.
Folge:
Softairwaffen, < 0,5 Joule, ohne F-im-Fünfeck >> werden zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen
Softairwaffen, < 0,5 Joule, mit F-im-Fünfeck, Semi-Automatik >> ab 18 Jahren frei
Softairwaffen, < 0,5 Joule, mit Vollauto-Modus >> werden zu verbotenen Gegenständen
Status:
Unserer Information nach war dieser „handwerkliche“ Fehler nicht beabsichtigt. Nach Auskunft des BMI wird dort derzeit geprüft, ob es eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung der betroffenen Produkte vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes geben wird.
Der VDB ist im Gespräch mit Bundestagsabgeordneten und den Medien, damit der Druck möglichst schnell erhöht wird. Denn hier werden Hunderttausende, wenn nicht Millionen von Kindern und Jugendlichen kriminalisiert, indem sie von einem Tag auf den anderen im harmlosen Fall plötzlich weder das richtige Alter noch die entsprechende Erlaubnis für ihr „Spielzeug“, im schlimmsten Fall sogar einen verbotenen Gegenstand haben.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald eine Aussage des BMI vorliegt. ... See more